Rechtliche Betreuung / Betreuungsverein nach BtG
Der SkF Bottrop ist ein langjährig anerkannter Betreuungsverein (BtG):
Unsere Vereinsbetreuer*innen
- führen rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG) für Bürger*innen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Einkommen.
- beraten Sie, wenn Ihnen aufgefallen ist, dass jemand seine Interessen nicht (mehr) alleine richtig vertreten oder seine Angelegenheiten nicht (mehr) regeln kann.
- beantworten Ihre Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung und mögliche Alternativen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne auch bei der Antragstellung zur Einleitung der Betreuung.
- sind für Sie als ehrenamtliche/r Betreuer*in (z.B. Ehepartner, Angehörige, Nachbarn, Freunde) da. Sie stehen Ihnen gerne beratend, unterstützend und begleitend rund um alle Fragen der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung zur Seite.
- haben die Aufgabe, ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen zu gewinnen und zu begleiten.
- Informieren Sie im Rahmen von Veranstaltungen (s. Menüpunkt Aktuelles) oder in Einzelgesprächen nach vorheriger Terminvereinbarung z. B. über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Rechtliche Betreuung allgemein.