Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins

Aktuelle Debatte greift zu kurz – SkF fordert umfassende und differenzierte Auseinandersetzung

Dortmund, 20. Januar 2022.

In der aktuellen Debatte um die Abschaffung des § 219a StGB wird betont, nur so könne das Selbstbestimmungsrecht der Frau umgesetzt und Frauen in ihrer Autonomie gestärkt werden.

„Doch die jetzt geplante Abschaffung des § 219a StGB greift zu kurz“, kritisiert Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF).

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